In folgenden Seminaren haben wir noch freie Plätze:
Beschreibung
Die Transformation ist in vollem Gange. Um zu unterscheiden, ob die momentane wirtschaftliche Lage im Unternehmen auf Grund fehlender Aufträge, zu späten Reagieren auf technologischen Wandel oder zu hoher Kosten stattfindet, ist Teil der Aufgabe des Wirtschaftsausschusses.
Zahlen, Daten und Fakten aus dem betriebswirtschaftlichen Controlling zu analysieren und bzgl. innovativer Momente aus gewerkschaftlicher Perspektive zu prüfen, um dem (Gesamt-)Betriebsrat beratend zur Seite zu stehen, darum geht es thematisch in diesem Seminar.
Im Fokus stehen betriebswirtschaftliche Planungsund Controllingprozesse. Es wird ein Grundverständnis für betriebswirtschaftliche Begrifflichkeiten geboten, um wirtschaftliche Entscheidungen bewerten und unternehmerische Planung kritisch hinterfragen zu können.
Themen im Seminar
* betriebswirtschaftliche Planungsprozesse
* Unternehmensstrategien und Unternehmensplanung
* Einführung in die Kosten- und Leistungsrechnung
* betriebswirtschaftliche Gestaltungsansätze aus Beschäftigtensicht
* Handlungsmöglichkeiten des Wirtschaftsausschusses beziehungsweise Betriebsrats
Seminarnummer
BT01724Freistellung
Bildungsurlaubsgesetz | § 179,4 SGB IX | § 37,6 BetrVGZielgruppe
Betriebsräte, SBVKontakt für Rückfragen
VeranstaltungsorganisationBeschreibung
Im Wirtschaftsausschuss bekommt der Betriebsrat wichtige Informationen zur wirtschaftlichen und finanziellen Lage des Unternehmens, zukünftigen ökonomischen Entscheidungen und deren Auswirkungen auf die Beschäftigung. In den Wirtschaftsausschuss können grundsätzlich alle unternehmensangehörigen
Arbeitnehmer*innen benannt werden.
In unserem Seminar geht es um die Aufgaben und Funktionen des Wirtschaftsausschusses, um typische Probleme und eine bessere Arbeitsorganisation. Außerdem lernen wir wichtige Informationsquellen für den Wirtschaftsausschuss zu verstehen: Unternehmensplanung, Jahresabschluss und Kennzahlen.
Du bekommst einen systematischen Blick auf die Arbeit des Wirtschaftsausschusses – für deine Mitarbeit dort oder um dich neu benennen zu lassen.
Themen im Seminar
* Aufgaben und Selbstverständnis der Arbeit des WiA
* rechtliche und organisatorische Grundlagen der Arbeit des Wirtschaftsausschusses, insbesondere informations- und Beratungsrechte
* wirtschaftliche Angelegenheiten, Geschäftsführung, Bildung und Bestellung von Mitgliedern
* Zusammenarbeit mit anderen Organen der Interessenvertretung
* Informations- und Beratungsrechte durchsetzen
* Unternehmensplanung und Jahresabschluss als Informationsquellen für den Wirtschaftsausschuss
* Kennzahlen und Berichtswesen
* Entwicklung eines Arbeitsprogramms
Seminarnummer
BO01824Freistellung
Bildungsurlaubsgesetz | § 179,4 SGB IX | § 37,6 BetrVGZielgruppe
Vertrauensleute, Betriebsräte, SBVKontakt für Rückfragen
VeranstaltungsorganisationBeschreibung
Die Grunderfahrung der ersten Generation von Arbeiter*innen in der Konfrontation mit dem Arbeitgeber war die, dass die gemeinsame Vertretung ihrer
Interessen dazu beitrug, die ursprüngliche Hilflosigkeit zu überwinden.
Seitdem steht fest: Solidarisches Handeln ist gewerkschaftliche Kernkompetenz und Solidarität ist das Fundament, auf dem wir stehen. Blickt man in die Geschichte zurück, sehen wir erfolgreiche Arbeitskämpfe, die genau dies illustrieren. Aber so einfach ist es dann doch nicht. Denn Solidarität zu leben heißt
immer auch, nicht die eigenen Interessen in Maximalforderungen durchzusetzen, sondern Stärke dadurch zu gewinnen, sich für andere stark zu machen. Das heißt: Solidarität ist mehr als ein Begriff für 1.-Mai-Reden. Solidarität bedeutet Anstrengung in der Anerkennung der Tatsache, dass die Interessen von Kolleg*innen auch dann legitim und vertretenswert sind, wenn sie nicht die unmittelbar eigenen sind; jedenfalls sofern wir uns auf dem Boden von Satzung und Grundgesetz treffen.
Themen im Seminar
* Solidarität – ein Begriff und seine Grenzen
* gewerkschaftliche Solidarität als Organisationsprinzip
* Solidarität in der gewerkschaftlichen Praxis vom 19. Jahrhundert bis in die Gegenwart
* Wie inklusiv kann, wie exklusiv darf Solidarität sein?
* aktuelle Herausforderungen für eine solidarische betriebliche, gewerkschaftliche und gesellschaftliche Politik
Seminarnummer
BE01824Freistellung
Bildungsurlaubsgesetz | § 37,7 BetrVGZielgruppe
Vertrauensleute, Betriebsräte, Jugend- und AuszubildendenvertretungKontakt für Rückfragen
VeranstaltungsorganisationBeschreibung
Probleme im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen tauchen im Alltag von Betriebsrät*innen häufig auf. Neben allen Formen von
Kündigungen werden Betriebsrät*innen auch oft mit Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen konfrontiert.
Im Seminar greifen wir diese Situation auf. Wir erarbeiten uns Kenntnisse zur gezielten sozialen und sozialrechtlichen Folgenabschätzung für Beratungsgespräche
oder zu Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen.
Der Frage nach Alternativen zur Kündigung, etwa einer Versetzung oder Qualifizierung, gehen wir ebenso auf den Grund wie unseren damit verbundenen Möglichkeiten zur Mitwirkung- und Mitbestimmung.
Wir beleuchten die wesentlichen individualrechtlichen Aspekte, die bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen beachtet werden müssen. Beispiele aus der
Praxis ergänzen das Programm ebenso wie der Besuch einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht.
Themen im Seminar
* Beendigungsformen; Anfechtung, Nichtigkeit, Zeitablauf, Aufhebungsvertrag, Kündigung
* allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz: Tarifverträge, KSchG, MuSchG, SGB IX, Betriebsvereinbarungen
* Kündigungsarten: ordentliche und außerordentliche Kündigung, Änderungskündigung
* Kündigungsgründe: personen-, betriebs- und verhaltensbedingt
* Kündigung als Ultima Ratio
* Massenentlassungen
* arbeitsgerichtliches Verfahren, wie beispielsweise die Unterstützung der Betroffenen durch den Betriebsrat
* Weiterbeschäftigungsanspruch
* Besuch des Arbeitsgerichts inklusive Vor-und Nachbereitung
* praktische Beispiele, gegebenenfalls auch von Teilnehmenden