In folgenden Seminaren haben wir noch freie Plätze:

Seminar BT01724 | vom 22. April 2024 bis 26. April 2024 <h3>Zukunft innovativ mitgestalten - Betriebswirtschaftliche Grundlagen für den Wirtschaftsausschuss</h3>

Beschreibung

Die Transformation ist in vollem Gange. Um zu unterscheiden, ob die momentane wirtschaftliche Lage im Unternehmen auf Grund fehlender Aufträge, zu späten Reagieren auf technologischen Wandel oder zu hoher Kosten stattfindet, ist Teil der Aufgabe des Wirtschaftsausschusses.
Zahlen, Daten und Fakten aus dem betriebswirtschaftlichen Controlling zu analysieren und bzgl. innovativer Momente aus gewerkschaftlicher Perspektive zu prüfen, um dem (Gesamt-)Betriebsrat beratend zur Seite zu stehen, darum geht es thematisch in diesem Seminar.
Im Fokus stehen betriebswirtschaftliche Planungsund Controllingprozesse. Es wird ein Grundverständnis für betriebswirtschaftliche Begrifflichkeiten geboten, um wirtschaftliche Entscheidungen bewerten und unternehmerische Planung kritisch hinterfragen zu können.

Themen im Seminar

* betriebswirtschaftliche Planungsprozesse
* Unternehmensstrategien und Unternehmensplanung
* Einführung in die Kosten- und Leistungsrechnung
* betriebswirtschaftliche Gestaltungsansätze aus Beschäftigtensicht
* Handlungsmöglichkeiten des Wirtschaftsausschusses beziehungsweise Betriebsrats

Seminarnummer

BT01724

Freistellung

Bildungsurlaubsgesetz | § 179,4 SGB IX | § 37,6 BetrVG

Zielgruppe

Betriebsräte, SBV

Kontakt für Rückfragen

Veranstaltungsorganisation
Seminar BO01824 | vom 29. April 2024 bis 3. Mai 2024 <h3>Den Wirtschaftsausschuss sinnvoll nutzen I</h3>

Beschreibung

Im Wirtschaftsausschuss bekommt der Betriebsrat wichtige Informationen zur wirtschaftlichen und finanziellen Lage des Unternehmens, zukünftigen ökonomischen Entscheidungen und deren Auswirkungen auf die Beschäftigung. In den Wirtschaftsausschuss können grundsätzlich alle unternehmensangehörigen
Arbeitnehmer*innen benannt werden.
In unserem Seminar geht es um die Aufgaben und Funktionen des Wirtschaftsausschusses, um typische Probleme und eine bessere Arbeitsorganisation. Außerdem lernen wir wichtige Informationsquellen für den Wirtschaftsausschuss zu verstehen: Unternehmensplanung, Jahresabschluss und Kennzahlen.
Du bekommst einen systematischen Blick auf die Arbeit des Wirtschaftsausschusses – für deine Mitarbeit dort oder um dich neu benennen zu lassen.

Themen im Seminar

* Aufgaben und Selbstverständnis der Arbeit des WiA
* rechtliche und organisatorische Grundlagen der Arbeit des Wirtschaftsausschusses, insbesondere informations- und Beratungsrechte
* wirtschaftliche Angelegenheiten, Geschäftsführung, Bildung und Bestellung von Mitgliedern
* Zusammenarbeit mit anderen Organen der Interessenvertretung
* Informations- und Beratungsrechte durchsetzen
* Unternehmensplanung und Jahresabschluss als Informationsquellen für den Wirtschaftsausschuss
* Kennzahlen und Berichtswesen
* Entwicklung eines Arbeitsprogramms

Seminarnummer

BO01824

Freistellung

Bildungsurlaubsgesetz | § 179,4 SGB IX | § 37,6 BetrVG

Zielgruppe

Vertrauensleute, Betriebsräte, SBV

Kontakt für Rückfragen

Veranstaltungsorganisation
Seminar BE01824 | vom 29. April 2024 bis 3. Mai 2024 <h3>Meilensteine gewerkschaftlicher Solidarität als Orientierung für morgen</h3>

Beschreibung

Die Grunderfahrung der ersten Generation von Arbeiter*innen in der Konfrontation mit dem Arbeitgeber war die, dass die gemeinsame Vertretung ihrer
Interessen dazu beitrug, die ursprüngliche Hilflosigkeit zu überwinden.
Seitdem steht fest: Solidarisches Handeln ist gewerkschaftliche Kernkompetenz und Solidarität ist das Fundament, auf dem wir stehen. Blickt man in die Geschichte zurück, sehen wir erfolgreiche Arbeitskämpfe, die genau dies illustrieren. Aber so einfach ist es dann doch nicht. Denn Solidarität zu leben heißt
immer auch, nicht die eigenen Interessen in Maximalforderungen durchzusetzen, sondern Stärke dadurch zu gewinnen, sich für andere stark zu machen. Das heißt: Solidarität ist mehr als ein Begriff für 1.-Mai-Reden. Solidarität bedeutet Anstrengung in der Anerkennung der Tatsache, dass die Interessen von Kolleg*innen auch dann legitim und vertretenswert sind, wenn sie nicht die unmittelbar eigenen sind; jedenfalls sofern wir uns auf dem Boden von Satzung und Grundgesetz treffen.

Themen im Seminar

* Solidarität – ein Begriff und seine Grenzen
* gewerkschaftliche Solidarität als Organisationsprinzip
* Solidarität in der gewerkschaftlichen Praxis vom 19. Jahrhundert bis in die Gegenwart
* Wie inklusiv kann, wie exklusiv darf Solidarität sein?
* aktuelle Herausforderungen für eine solidarische betriebliche, gewerkschaftliche und gesellschaftliche Politik

Seminarnummer

BE01824

Freistellung

Bildungsurlaubsgesetz | § 37,7 BetrVG

Zielgruppe

Vertrauensleute, Betriebsräte, Jugend- und Auszubildendenvertretung

Kontakt für Rückfragen

Veranstaltungsorganisation
Seminar BS01824 | vom 29. April 2024 bis 3. Mai 2024 <h3>Grundlagen des Arbeitsrechts III</h3>

Beschreibung

Probleme im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen tauchen im Alltag von Betriebsrät*innen häufig auf. Neben allen Formen von
Kündigungen werden Betriebsrät*innen auch oft mit Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen konfrontiert.
Im Seminar greifen wir diese Situation auf. Wir erarbeiten uns Kenntnisse zur gezielten sozialen und sozialrechtlichen Folgenabschätzung für Beratungsgespräche
oder zu Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen.
Der Frage nach Alternativen zur Kündigung, etwa einer Versetzung oder Qualifizierung, gehen wir ebenso auf den Grund wie unseren damit verbundenen Möglichkeiten zur Mitwirkung- und Mitbestimmung.
Wir beleuchten die wesentlichen individualrechtlichen Aspekte, die bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen beachtet werden müssen. Beispiele aus der
Praxis ergänzen das Programm ebenso wie der Besuch einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht.

Themen im Seminar

* Beendigungsformen; Anfechtung, Nichtigkeit, Zeitablauf, Aufhebungsvertrag, Kündigung
* allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz: Tarifverträge, KSchG, MuSchG, SGB IX, Betriebsvereinbarungen
* Kündigungsarten: ordentliche und außerordentliche Kündigung, Änderungskündigung
* Kündigungsgründe: personen-, betriebs- und verhaltensbedingt
* Kündigung als Ultima Ratio
* Massenentlassungen
* arbeitsgerichtliches Verfahren, wie beispielsweise die Unterstützung der Betroffenen durch den Betriebsrat
* Weiterbeschäftigungsanspruch
* Besuch des Arbeitsgerichts inklusive Vor-und Nachbereitung
* praktische Beispiele, gegebenenfalls auch von Teilnehmenden

Seminarnummer

BS01824

Freistellung

§ 179,4 SGB IX | § 37,6 BetrVG

Zielgruppe

Betriebsräte, SBV

Kontakt für Rückfragen

Veranstaltungsorganisation